Informationen für Neumünster und Umgebung

 1.  RUHE BEWAHREN! 

Eine grundlegende Aufmerksamkeit ist sicherlich aktuell geboten, einen Grund zur Panik gibt es nicht.

2. SCHUTZ VOR ERKRANKUNG

Folgende Verhaltensregeln sind zu beachten, um eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus unwahrscheinlicher zu machen:

1.      AUF KONTAKE VERZICHTEN: Verzichten Sie möglichst auf Kontakte

2.      BEGRÜßUNG: Verzichten Sie bitte auf das Handgeben

3.      HÄNDEHYGIENE: regelmäßig gründlich die Hände mit Wasser und Seife waschen (mindestens 30s lang)

4.      GESICHT: nicht ins Gesicht fassen

5.      HUSTEN / NIESEN: Einwegtaschentücher nutzen, notfalls in die Armbeuge husten/niesen

6.      KRANKE: grundsätzlich Abstand zu kranken Personen halten

7.      ABSTAND: 1m Abstand zu Personen senkt ein mögliches Infektionsrisiko

8.      SYMPTOME: Personen mit Krankheitssymptomen sollten zu Hause bleiben

9.      REISEN: Vermeiden Sie Reisen in Risikogebiete. Aktuelle Risikogebiete werden tagesaktuell bekanntgegeben.

 

3. BEI ERKRANKUNG

Bei Symptomen, die auch mit einer COVID-19 Erkrankung in Verbindung gebracht werden, muss nicht zwingend eine Erkrankung mit dieser Krankheit vorliegen. Die Symptome sind auch für andere Erkrankungen typisch. 
Daher gilt im Erkrankungsfall:

1.      Bleiben Sie zu Hause, melden Sie sich beim Arbeitgeber krank.

2.      Prüfen Sie, ob Sie

1.      sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben,

2.      Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall in den letzten 14 Tagen hatten,

3.      sich in den letzten 14 Tagen in Regionen mit COVID-19-Fällen aufgehalten haben

3.      Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Notdienst auf (Tel. 116 117) und schildern Sie ggf. positive Ergebnisse aus 2. 

4.      Es wird eine medizinische Abklärung durchgeführt. Sollte sich eine COVID-19-Erkrankung bestätigen, wird automatisch das Gesundheitsamt weitere Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz anordnen
 

4. BETRIEBLICHE INFORMATIONSPFLICHTEN

Der Vorgesetzte ist umgehend zu informieren bei

1.      Unterrichten Sie im Falle einer eigenen COVID-19-Erkrankung oder einer Erkrankung von Familienmitgliedern bzw. Kontaktpersonen Ihren Arbeitgeber darüber, um im Betrieb weitere Maßnahmen veranlassen zu können.

2.      Gleiches gilt für die Feststellung eines Verdachtsfalles (eigen oder Familienmitglieder bzw. Kontaktpersonen)

3.      Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die angeordneten Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz (eigen oder Familienmitglieder bzw. Kontaktpersonen)

4.      Unterrichten Sie Ihren Arbeitgeber bei Rückkehr aus einem Risikogebiet

 

5. WEITERE INFORMATIONSSTELLEN

1.      Gesundheitsamt NMS, Tel.: (04321) 942 28 10

2.      Kassenärztliche Vereinigung, Tel.: 116 117

3.      Gesundheitsministerium S-H, Tel.: (0431) 79 70 00 01

4.      Bundesministerium für Gesundheit, Tel.: (030) 346 465 100